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Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der
Firma echtDorsten GmbH

§ 1 Vertragspartner der AGB

Die nachfolgenden Nutzungs- und allgemeinen Geschäftsbedingungen (Im Folgenden: AGB) werden von der Firma echtDorsten GmbH (im Folgenden „eD“), geschäftsansässig Fürst-Leopold-Allee 119, 46284 Dorsten, Deutschland, E-Mail: hallo@echtdorsten.de, Telefon: +49 (0) 23 62 98 38 18 0, gestellt.

Diese AGB entfalten eine Bindungswirkung für deren Vertragspartner, die auf der Internetseite www.echtdorsten.de, die von eD betrieben wird, Waren, Dienstleistungen und andere Leistungen anbieten (im Folgenden „Partner“ genannt).

§ 2 Anwendungsbereich der AGB

eD betreibt unter der Internetadresse www.echtdorsten.de einen elektronischen Marktplatz (im Folgenden: eMP). Die Onlinepräsenz besteht u. a. aus einem integrierten Shopsystem und einer stadtteilbezogenen Suchmaschine. Weitere Komponenten werden folgen. Durch den eMP von eD besteht für Händler, Handwerker und Dienstleister aller Branchen die Möglichkeit, aus einem umfangreichen digitalen Portfolio auszuwählen und so zusätzliche Kunden über das Internet zu gewinnen und zu binden.

Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetseite www.echtdorsten.de von eD seinen Partnern gegenüber erbracht werden. Der Begriff „Leistungen“ umfasst neben den Hauptleistungen auch alle Nebenleistungen.

Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Partners erkennt eD nicht an, es sei denn der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn eD in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Partners die Dienstleistung gegenüber dem Partner vorbehaltlos ausführt.

eD und der Partner können von diesen AGB und den besonderen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen. Voraussetzung für die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen ist mindestens die Textform.

§ 3 Leistungen, Entgelt und Leistungsänderungen

eD bietet sog. Leistungspakete entgeltlich seinen (potentiellen) Partnern an. Die Inhalte der einzelnen Pakete und das dafür zu erhebende Entgelt ergeben sich aus dem Preis-Leistungsverzeichnis von eD. Dieses Verzeichnis wird dem Partner nach seiner Registrierung angezeigt. Er kann nun oder später einzelne Leistungspakete auswählen, wobei das sog. Basispaket immer gebucht werden muss und daher schon entsprechend vorbelegt ist.

Das Preis-Leistungsverzeichnis ist bindend. Individualvertragliche Abweichungen sind zulässig und gehen diesen Bedingungen vor.
eD behält sich vor, einzelne Pakete als Ergänzung zum bestehenden Leistungsportfolio zusätzlich anzubieten, einzelne Pakete einzustellen und Änderungen, Ergänzungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen innerhalb eines Pakets vorzunehmen. Der Partner wird hierüber rechtzeitig, das heißt mindestens vier Monate vorher, von eD vor Inkrafttreten der Änderung angemessen informiert.

Dem Partner steht in solchen Fällen (mit Ausnahme der Schaffung neuer Pakete) ein Sonderkündigungsrecht zum Datum der Änderung zu, soweit seine bisher gebuchten Leistungen durch die Änderung des Pakets mehr als unerheblich eingeschränkt werden. Er kann dieses Kündigungsrecht ab dem Zugang seiner Information durch eD bis spätestens vier Wochen vor Eintritt der Änderung ausüben.

§ 4 Zeitlicher Umfang der Bereitstellung des eMP

eD gewährleistet dem Partner eine Verfügbarkeit der Betriebsbereitschaft des eMP unter www.echtdorsten.de von effektiv 97 % bezogen auf das gesamte Kalenderjahr. Ein Anspruch auf diese Gewährleistung besteht nur gegenüber Partnern, die mindestens ein kostenpflichtiges Paket von eD nutzen.


Der Anspruch des Partners auf Nutzung des eMP von eD besteht nur bei Beachtung des aktuellen Stands der Technik sowie der Nutzung aktueller Webbrowser durch den Partner. eD ist im Rahmen der zeitlichen Verfügbarkeitsgarantie berechtigt, seine Leistungen zeitweilig und ganz oder teilweise einzuschränken, wenn dies im Rahmen von Wartungsarbeiten nötig ist.
Der Begriff der Wartungsarbeiten bezieht sich auf Maßnahmen zur ordnungsgemäßen, verbesserten oder geänderten Nutzung von Kapazitätsgrenzen, der Sicherheit und/oder der Integrität der Server, zur Durchführung anderer technischer Maßnahmen und zur Anpassung des Designs des eMP. eD informiert seine Nutzer, soweit möglich, mindestens 48 Stunden vorher per Mail oder mit Hilfe eines anderen Kommunikationsmittels über anstehende Wartungsarbeiten.

§ 5 Elektronische Anmeldung des Partners

Grundsätzlich kann jede natürliche und juristische Person und Personengesellschaft den eMP von eD nutzen. Dazu ist jedoch erforderlich, dass

  • der potenzielle Partner von eD sich über dessen Internetseite registriert und die Registrierung durch einen zur Vertretung Berechtigten oder Bevollmächtigten erfolgt (entsprechende Nachweise sind eD auf Verlangen vorzulegen),
  • diese Anmeldung für ein Unternehmen i. S. v. § 14 BGB erfolgt (Profile von Verbrauchern gemäß § 13 BGB werden gelöscht) und
  • es sich um ein in Dorsten geschäftsansässiges Unternehmen handelt oder, falls nicht, wenn eD der Nutzung des eMP durch den potentiellen Partner explizit zugestimmt hat.

Der potentielle Partner hat dabei die Gültigkeit dieser allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen und die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung von eD zu bestätigen.

Sodann kann der potentielle Partner einzelne Leistungspakete buchen, um den eMP von eD nutzen zu können. Die Buchung durch den Partner stellt ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. eD prüft das Angebot und entscheidet nach Möglichkeit zeitnah darüber. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Weitere vertragliche Verhandlungen können geführt werden. Die Annahme des Angebots kann elektronisch, aber auch - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen – in jeder anderen vom Gesetz erlaubten Form erklärt werden.

§ 6 Sicherheit beim Benutzerkonto und E-Mail-Kommunikation

Es sind sichere Passwörter entsprechend den Vorgaben von eD zu nutzen, wenn ein Benutzerkonto angelegt oder das Passwort geändert wird. Diese sind stets zu schützen und geheim zu halten. Der Partner ist verpflichtet, sein Passwort sofort zu ändern und eD danach umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Benutzerkonto von Dritten missbraucht wird oder werden könnte. Dem Partner wird nahegelegt, die Zwei-Faktor-Authentisierung in eD zu aktivieren, um einen Missbrauch zu erschweren.

Dem Partner ist bekannt, dass eine elektronische, unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation bestehen daher keine Ansprüche, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, es sei denn zuvor ist eine Verschlüsselung vereinbart worden oder das Gesetz sieht einen Haftungs- oder ähnlichen Anspruch vor.

§ 7 Änderung der Verhältnisse

Der Partner ist verpflichtet, alle für die Vertragsdurchführung relevanten Umstände mitzuteilen, insbesondere die Änderung von bestehenden Verhältnissen, bspw. Änderung des Namens oder der Rechtsform, der Anschrift, der zur Vertretung Berechtigten usw.

§ 8 Zusammenarbeit zwischen eD und dem Partner

Für die Erbringung der Leistung durch eD ist die Mithilfe und die Übermittlung von Informationen, Daten, Bildern u. Ä. durch den Partner erforderlich. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Inhalten für den Online-Auftritt des Partners auf dem eMP von eD. Der Partner hält sich an die vereinbarten Voraussetzungen (z. B. Datenformate, -volumen, Gestaltungsformen usw.). Überdies verpflichtet sich der Partner, die durch eD angefragten und für die Leistungserbringung notwendigen Informationen unverzüglich im eMP von eD einzupflegen und in dieser Form zur Verfügung zu stellen.

§ 9 Besondere Pflichten der Partner gegenüber eD

Der Partner verpflichtet sich, die Einstellung der Informationen entsprechend der Einweisung des eD-Support-Teams vorzunehmen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Abbildungen der Waren, die eine erläuterte Mindestqualität erfüllen müssen.

Der Partner verpflichtet sich, den Preis des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Leistung nach den gesetzlichen Vorgaben (u. a. Preisangabenverordnung, Ausweisung der Mehrwertsteuer, Ausweisung von Lieferkosten) anzugeben.

Der Partner verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört unter anderem rechtskonforme Impressen sowie Widerrufsbelehrungen entsprechend der angebotenen Leistungen (Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen) vorzuhalten.

Der Partner ist allein und ausschließlich dafür zuständig, die Widerrufsbelehrungen entsprechend zu den von ihm vertriebenen Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen anzupassen und die vorgenannten Angaben und Dokumente in Bezug auf seine Angebote sowie in Bezug auf tatsächliche Rechtskonformität selbstständig und regelmäßig zu prüfen. eD bietet keine Rechtsberatung an, vermittelt aber auf Wunsch unverbindlich einen Rechtsdienstleister.

Der Partner verpflichtet sich, falls er gegenüber seinen Kunden und Interessenten eigene AGBs stellt, diese zuvor darauf zu prüfen, ob sie mit den AGBs von eD kollidieren. Sollte ein solche Kollision vorliegen, so hat der Partner seine Bedingungen anzupassen. Sollte eine Kollision erst nach Stellen der AGBs gegenüber dem Kunden festgestellt werden, so verzichtet der Partner auf die Durchsetzung seiner Rechte gegenüber den Kunden oder ersucht eD um eine Genehmigung. eD ist frei darin eine solche Genehmigung zu erteilen.

Mögliche aus einer Kollision folgende Nachteile hat ausschließlich der Partner zu tragen. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Rechtsstreitigkeiten. Der Partner stellt eD von sämtlichen Kosten, insbesondere der Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung gerichtlicher und außergerichtlicher Art, frei.

Der Partner verpflichtet sich, die Höhe der Liefergebühren - gleich ob Lieferung durch den eD- Lieferdienst, durch einen Paketdienst, durch den Partner selbst und Ähnlichem - passend zur Leistung in der Benutzeroberfläche des eMP einzustellen. Detaillierte Angaben sind erforderlich, wenn eine Ware besonders schwer oder besonders sperrig ist oder andere besondere Umstände vorliegen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, dann ist er verpflichtet die anfallende Differenzgebühr zwischen der normalen und der erhöhten Liefergebühr für schwere und/oder sperrige Waren zu entrichten.Dem Kunden des Partners dürfen keine Nachteile entstehen.

Weiter hat der Partner seinen Kunden vor Vertragsschluss aufzuklären, wenn die Lieferung einer Ware nicht mit einem Kurier- oder Paketdienst möglich ist, sondern durch den Kunden selbst abgeholt werden muss. In diesem Fall hat der Partner mit dem Kunden eine Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abholung zu treffen.

Der Partner verpflichtet sich, Waren, die einer Altersbeschränkung unterliegen, wie bspw. Filme, Zeitschriften, Fotografien, Computerspiele, Alkohol, Tabakwaren, pornographische Artikel u. a., im Rahmen des Abschlusses eines Vertrags und während des Liefer- oder Versendungsprozesses mit Altersverifikation anzubieten.

Der Partner verpflichtet sich, bei eD eingestellte Waren im ausreichenden Umfang vorrätig zu halten. Der Partner verpflichtet sich weiter, bezüglich Waren oder Leistungen, die nicht sofort erhältlich sind, wie folgt zu verfahren:

Waren und Leistungen sind in der Benutzeroberfläche des eMP entweder unverzüglich auf „nicht lieferbar" zu stellen, damit die Ware oder die Leistung aus dem Angebot auf dem eMP entfernt wird, oder in dem Fall, in dem der Anbieter eine verbindliche Vorbestellzeit (z.B. Lieferzeit 5 Tage) angeben kann, diese Vorbestellzeit anzugeben.

Hinsichtlich verbindlich bestellter Waren zur Abholung durch den Kunden verpflichtet sich der Partner:

  • über die Benutzeroberfläche von eD den Bestelleingang permanent zu überwachen und verbindliche Bestellanfragen binnen 30 Minuten anzunehmen oder abzulehnen,
  • die Annahme einer Bestellung über die Benutzeroberfläche von eD mit der Auslösung der Nachricht „Ware ist abholbereit", welche dem Kunden per E-Mail zusammen mit der Widerrufsbelehrung und dem Hinweis auf das Widerrufsformular übermittelt wird, zu erklären,
  • die bestellten Waren binnen 30 Minuten nach Annahme der Bestellung im Ladengeschäft zur Abholung (während der Geschäftszeiten) bereitzustellen,
  • zur exakten Angabe des Abholortes (bspw. Servicetheke, 1. Stock),
  • die der Bestellung zugeteilten Bestellnummer gut leserlich und fest am Bestellpaket anzubringen,
  • die Bestellung derart zu verpacken und bereitzustellen, dass eine Mitnahme der Bestellung dem Abholer ohne Warten und anderen Umständen – wie etwa dem Einreihen in eine Kassenschlange – möglich ist,
  • den Abholern Zugang zu den bestellten Waren zu den ortsüblichen Ladungsöffnungszeiten zu gewähren und
  • sich nach einem vom Kunden ausgesprochenen Widerruf, diesen unmittelbar über die Melde-Funktion für den Widerruf über die Benutzeroberfläche des eMP zu vermerken. Dabei ist anzugeben, ob der Kunde das zurück zu gewährende Geld im Laden in bar ausgezahlt bekommen hat oder mit demselben Zahlungsmittel erhalten möchte, mit dem er ursprünglich gezahlt hat.

Hinsichtlich verbindlich bestellter Waren im Rahmen einer „Online-Bestellung" mit Versand durch einen Paketdienst/Lieferdienst etc. verpflichtet sich der Partner, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt als Päckchen oder Paket zu verpacken und die Sendung dem Paketdienst noch am selben Tag bis 16:00 Uhr zu übergeben. Die Pflicht zur Übergabe am selben Tag besteht nur, wenn und soweit die Bestellung zwischen Montag und Freitag bis 15:30 Uhr eingegangen ist. Andernfalls kann die Warensendung am nächsten Tag aufgegeben werden. Abweichungen zum Vorstehenden können sich aus gesonderten lokalen Begebenheiten ergeben, die gesondert zwischen dem Partner und eD schriftlich vereinbart werden.

Der Partner verpflichtet sich, dem Kunden die Rückgabe einer Ware im Falle eines wirksamen Widerrufs zu quittieren. Partner verpflichten sich, eine Barauszahlung an den Kunden im Fall eines wirksamen Widerrufs sich von diesem quittieren zu lassen.

Hinsichtlich über den eMP verkauften Dienst- und sonstigen Leistungen verpflichtet sich der Partner,

  • diese zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu erbringen – oder soweit dies noch nicht mit dem Kunden des Partners abgestimmt wurde – dies unmittelbar mit diesem zu vereinbaren,
  • sofern ein konkreter Leistungszeitpunkt mit der Bestellung der Leistung nicht vereinbart wurde, die Leistung binnen spätestens eines Monats dem Kunden tatsächlich anbieten zu können,
  • keine sexuellen Handlungen, die Vermittlungen von sexuellen Leistungen oder Ähnlichem als Leistung anzubieten,
  • keine gesetzlich verbotenen Leistungen anzubieten,
  • die gesetzlichen Bestimmungen und die Berufsordnungen bezüglich der Leistungserbringung einzuhalten (z. B. Gewerbe- und Handwerksordnung, Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, Berufsordnungen der freien Berufe und
  • Der Partner verpflichtet sich nach einem erhaltenen Widerruf, diesen unmittelbar über die Melde-Funktion für den Widerruf über die Benutzeroberfläche des eMP zu vermerken. Dabei ist anzugeben, ob der Kunde das zurück zu gewährende Geld im Laden in bar ausgezahlt bekommen hat oder mit demselben Zahlungsmittel erhalten möchte, mit dem er ursprünglich gezahlt hat.
  • Der Partner willigt ein, dass der Entkunden, sobald technisch möglich, den Partner über ein Bewertungssystem bewerten darf.

Der Partner ist verpflichtet, eD den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch entsteht,

  • dass er an den Kunden des Partners eine Auszahlung vornimmt,
  • weil der Partner nach einem Widerruf des Kunden zusätzlich eine Barauszahlung an seinem Kunden vornimmt und
  • der Partner fälschlicher Weise auf der Benutzeroberfläche des eMP angibt, er habe keine Barauszahlung an den Kunden vorgenommen.

(sog. unrechtmäßige Doppelzahlung). Es obliegt dem Partner das Geld vom Kunden zurück zu fordern

Der Kunde kann Mängelgewährleistungsrechte über die Internetpräsenz des Partners auf dem eMP geltend machen. Die Abwicklung dieser Rechte obliegt dem Partner und nicht eD.

Der Kunde ist berechtigt, solche Mängel, Mängel bei der Durchführung der Mängelgewährleistungsrechte und sonstige Umstände, die ihm bei der Vertragsanbahnung oder -durchführung missfallen, eD individuell mitzuteilen. eD ist nicht verpflichtet, diese Meldungen zu prüfen oder an den Partner weiterzuleiten. Des Weiteren steht dem Kunden das Recht zu, den Beschwerdebutton von eD zu demselben Zweck zu nutzen, wodurch eD die gesamte Korrespondenz zwischen dem Partner und Kunden offengelegt wird. eD steht das Recht zu, Daten der Vertragsparteien und der Kunden zu speichern.

Der Partner verpflichtet sich, dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen, die den gesetzlichen Ansprüchen entspricht. eD verpflichtet sich, dem Partner eine ordnungsgemäße Rechnung über die Gebühren zu stellen.

Der Partner verpflichtet sich, im Rahmen des Crossmarketings Werbemittel anderer Partner in Päckchen, Paketen, Einkaufstüten und sonstigen Transportbehältnissen beizulegen, wenn die Werbung keinem nachweislichen Konkurrenten gehört.

§ 10 Gestaltung der digitalen Visitenkarte des Partners

eD ermöglicht dem Partner mit Hilfe von Logos, Bildern und Hintergründen Einfluss auf die Gestaltung der digitalen Visitenkarte zu nehmen. Der Gestaltungsspielraum ist nicht individualisierbar, damit eine Einheitlichkeit auf www.echtdorsten.de für die verschiedenen Partner gewährleistet wird.

Der Partner verpflichtet sich, bei der Erstellung oder Übermittlung von eigenen zu veröffentlichenden Inhalten nicht gegen geltendes Marken-, Kennzeichen-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrechte Dritter oder Ähnlichem zu verstoßen.

Darüber hinaus dürfen die seitens des Partners verwandten Texte, Bilder, Logos, Videos, etc. nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist zu beachten. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen auf der digitalen Visitenkarte des eMP und dem Internetauftritt des Partners selbst herabsetzend oder anderweitig negativ dargestellt werden.

Der Partner kann nach Freischaltung durch eD auf seiner elektronischen Visitenkarte Nachrichten für seine Kunden und Interessenten veröffentlichen und dabei Beiträge auch mit anderen Internetseiten von Dritten verlinken. eD steht das Recht zu, diese Beiträge oder Verlinkungen nicht freizugeben bzw. im Nachhinein zu löschen, wenn Sie gegen diese AGB, insbesondere gegen § 10, verstoßen oder für konkurrierende eMP oder Ähnlichem werben.

§ 11 Nutzung von Unternehmens- und Markenzeichen des Partners

Logos, Markenzeichen und andere persönliche Zeichen des Partners dürfen von eD auf der Internetseite des eMP, im Internet (z. B. im Rahmen von Social Media) und in sonstigen Werbemedien zu Werbezwecken abgebildet werden. Dafür erhält eD die persönlichen Zeichen des Partners in elektronischer Form in der verlangten Auflösung. Dieses Recht gilt nur während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Nach Ablauf dieser Zeit löscht eD die persönlichen Zeichen des Partners, soweit dies rechtlich, technisch oder sonst tatsächlich möglich ist. Dies gilt nicht für noch vorhandenes Verpackungsmaterial und Ähnlichem, auf denen persönliche Zeichen des Partners zu Werbezwecken aufgebracht sind. Diese dürfen noch verwendet werden.

eD übernimmt keine Haftung, soweit dies rechtlich zulässig ist, für falsche, fehlerhafte oder nicht veröffentlichte Logos oder Firmenangaben, wie E-Mail- und Internetadresse oder Ansprechpartner, korrigiert den Fehler aber nach Kenntnisnahme unverzüglich.

§ 12 Bewertungssystem von eD

eD ermöglicht es zukünftig, dass die Kunden des Partners nach Vertragserfüllung den Partner mittels eines von eD zu erstellenden Bewertungssystems bewerten. Des Weiteren entwickelt eD die Möglichkeit, dass Nutzer des eMP (Kunden des Partners, Dritte bzw. Interessenten) die dort veröffentlichten Inhalte danach bewerten können, ob sie relevant, interessant, nützlich oder Ähnliches sind.

  • Bewertungen über sich selbst abzugeben,
  • eine solche Bewertung durch einen Dritten zu veranlassen oder
  • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit dem Vertragsschluss oder der Erfüllung des Vertrages in Zusammenhang stehen.

Die Grundsätze der Meinungsfreiheit werden beachtet.

eD ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Bewertungen zu kontrollieren. Dies ist vielmehr eine Obliegenheit des Partners als Anbieter von Leistungen, des Kunden oder der anderen Nutzer.

Auf Hinweis des von der Bewertung Betroffenen prüft eD die Bewertung des Nutzers und löscht diese, falls die Grundsätze des § 12 verletzt sind. Verstößt ein Nutzer zweimal gegen diese Grundsätze, so unterbindet eD dessen Möglichkeit, Bewertungen abzugeben.

§ 13 Verbotene Artikel, Dienstleistungen, Darstellungen und Verstöße gegen das Urheberrecht

Der Partner ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte, auch Bilder und sonstige Informationen, dem Recht und Gesetz entsprechen und keine Rechte Dritter, insb. Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzen.

Eine Überprüfung der durch die Partner vorgenommenen Uploads auf die Rechtmäßigkeit der Inhalte hin wird durch eD nicht vorgenommen. Zu dieser Prüfung ist vielmehr der Partner verpflichtet.

Es obliegt dem Partner sicherzustellen, dass sein Verhalten auf dem eMP den geltenden Gesetzen und diesen AGB genügt. Die im Folgenden dargestellten Inhalte und Aktivitäten sind unbeschadet anderer Regelungen dieser AGB solche, die gegen geltendes Recht oder gegen diese AGB verstoßen, diese also nicht über den eMP von eD veröffentlicht oder getätigt werden dürfen und in Folge dessen verboten sind:

  • Der Verkauf von Waren, deren Verkauf durch die Rechtsordnung untersagt ist, wie insbesondere Hehlerware, nationalsozialistische Devotionalien, sonstige verfassungsfeindliche Artikel, kinder- und gewaltpornografische Artikel, abgabepflichtige Medikamente ohne entsprechende Erlaubnis,
  • Beleidigungen, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen und sonstige herabsetzende oder diffamierenden Äußerungen, insbesondere gegen eD, seine Mitarbeiter, andere Partner, Kunden und Interessenten des eMP,
  • strafrechtlich relevante Äußerungen und Bilder,
  • jegliche sexuelle oder sonstige kinder- und jugendgefährdende Inhalte bzw. Darstellungen,
  • Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind, ohne dass deren Einwilligung vorliegt,
  • von eD nicht genehmigte Nutzung der Plattform für Ziele, die über den eigentlichen Zweck des eMP von eD hinausgehen, bspw. für eine politische oder religiöse Betätigung,
  • rechtswidrige Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter,
  • Versendung von unerwünschten bzw. belästigenden Nachrichten aller Art, wie bspw. Junk-Mails, Kettenbriefe, Massenmails oder Spamming,
  • die Störung, Unterbrechung oder übermäßige Belastung des eMP von eD,
  • die unerlaubte Nutzung des Zugangs, d. h. des Benutzernamens oder des Kennworts, eines anderen Partners,
  • Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstigen Scripts in Verbindung mit dem eMP, welche die einwandfreie und ordnungsgemäße Funktion des eMP und der dazugehörigen Website beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten und
  • Blockieren, Überschreiben oder Modifizieren von eD generierten Inhalten.

Der Partner stellt eD von sämtlichen Ansprüchen jeder Art Dritter frei, die eine Rechtsverletzung des Partners rechtmäßig darlegen und die der Partner zu vertreten hat. Der Partner haftet auch für die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung und sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 14 Sperrung des Internetauftritts des Partners und Leistungsverweigerungsrechte

eD steht es zu, den Internetauftritt, die digitale Visitenkarte, eine Subdomain (sog. Erweitertes-Paket bzw. das Premium-Paket; siehe Preis-Leistungsverzeichnis von eD) des Partners zu sperren und die Erbringung weiterer vereinbarter Leistungen zu verweigern, wenn dieser sein Entgelt bei Fälligkeit nicht entrichtet (sog. Einrede des nicht erfüllten Vertrags).

Dieses Recht besteht auch für den Fall, dass eD nach § 17 zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist. Leistet der Partner nur anteilig sein Entgelt, so steht es eD zu, die vereinbarten Leistungen ebenfalls nur entsprechend anteilig, bspw. tage- oder stundenweise, zu erbringen.

§ 15 Maßnahmen bei Verstößen des Partners gegen Gesetze und AGB

eD steht es bei Verstößen des Partners gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die Rechte Dritter oder gegen diese AGB unabhängig von der Möglichkeit einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung der Leistungspakete die Möglichkeit zu, niederschwelligere Maßnahmen gegen den Partner zu ergreifen, um den aktuellen Verstoß zu beenden und zukünftige nach Möglichkeit zu vermeiden.

Dabei beachtet eD die Umstände des Einzelfalls, insbesondere

  • den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Vorliegen eines legitimen Zwecks für das Ergreifen der Maßnahme und die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme),
  • die Stärke, Anzahl, Länge und Grund des Verstoßes,
  • den Grad es Verschuldens beim Partner,
  • dessen und die Interessen von eD und
  • das bisherige Verhalten des Partners.

Vor dem Ergreifen der Maßnahme ist der Partner anzuhören.

Zulässige Maßnahmen sind insbesondere

  • den Partner zu verwarnen,
  • Inhalte dieses Partners vollständig oder teilweise zu löschen bzw. zu sperren,
  • die Nutzung der Plattform für den Partner zu beschränken,
  • den Partner vorläufig oder endgültig von der Nutzung der Plattform vollständig oder teilweise auszuschließen (Sperrung) und/oder
  • sonstige rechtliche Schritte (wie bspw. die Erstattung von Strafanzeigen) einzuleiten.

§ 16 Ordentliche Kündigung des Vertrages

Eine ordentliche Kündigung sämtlicher vereinbarter Dienstleistungen oder einzelner Leistungspakte durch eD oder den Partner ist jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende möglich, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate beträgt.

Bei Paketen/Leistungen mit einer Vertragsdauer von einem Monat beträgt die Frist eine Woche, bei solchen mit einer Vertragslaufzeit von einer Woche beträgt die Frist zwei Tage.

Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit um die initialvereinbarte Leistungsdauer. Vereinbaren der Partner und eD den Abschluss eines neuen Leistungspakets, dass andere Pakete umfasst, für die bereits ein Vertrag besteht, so enden mit dem neuen Vertragsschluss die alten Pakete und es beginnt für alle Leistungen die Kündigungsfrist des neuen Leistungspakets.

§ 17 Außerordentliche Kündigung des Vertrages

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses

  • bis zur Fertigstellung des Werks,
  • bis zur vereinbarten Beendigung des Vertrags oder
  • bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist

nicht zugemutet werden kann. Eine Teilkündigung, insbesondere einzelner Leistungspakete, ist möglich.

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung durch eD gegenüber dem Partner besteht insbesondere dann, wenn

  • eD wegen nicht entrichteter Umsatzsteuer des Partners nach § 23 von den Finanzbehörden in Anspruch genommen worden ist,
  • eine solche Inanspruchnahme ernsthaft droht,
  • der Partner nach Mahnung mit seinem monatlichen Entgelt 6 Wochen in Verzug ist,
  • der Partner gegen die Bestimmungen des § 13 vorsätzlich verstoßen hat,
  • der Partner nachhaltig Bestellungen von seinen Kunden nicht bearbeitet bzw. mit seinen Kunden geschlossene Verträge nachhaltig nicht oder verspätet erfüllt,
  • der Partner die berechtigten Mängelgewährleistungsrechte seiner Kunden nachhaltig nicht oder nicht in einer vertretbaren Zeit erfüllt,
  • der Partner wiederkehrend Waren, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen auf anderen Portalen, elektronischen Marktplätzen oder im Ladenlokal zu einem günstigeren Preis angeboten hat oder
  • der Partner den Änderungen von AGBs von eD oder dem Zahlungsdienstleister widerspricht, wenn dadurch die Vertragsdurchführung gefährdet oder erheblich beeinträchtigt wird bzw. dadurch für eD unverhältnismäßig große Risiken eintreten, insbesondere auch im Rechtsverhältnis zu dem Zahlungsdienstleister.

Dabei sind die Interessen von eD, des betroffenen Partners und der anderen Partner zu berücksichtigen. Das Interesse von eD an dem Aufbau eines regional verankerten eMP ist insbesondere in den ersten 5 Jahren nach Beginn seiner Tätigkeit stark zu gewichten.

§ 18 Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Partners durch Zahlungsdienstleister

eD steht es zu, den Zahlungsdienstleister für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen dem Partner, seinen Kunden und eD im Rahmen der Nutzung des Shop-Modules frei auszuwählen. Dabei hat eD die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns walten zu lassen und muss neben seinen auch die Interessen der Partner beachten.

Zahlungsdienstleistungen für Partner auf www.echtdorsten.de werden zurzeit von Stripe Payments Europe, Ltd. (www.stripe.com) erbracht und unterliegen der sog. Stripe-Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement). Diese ist unter

https://stripe.com/connect-account/legal/full

abrufbar und beinhaltet die sog. Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service; zusammengefasst unter dem Sammelbegriff “Stripe Services Agreement” unter https://stripe.com/de/legal ).
Durch die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Stripe oder das weitere Nutzen des eMP durch den Partner akzeptiert dieser die Bedingungen der Vereinbarung “Stripe Services Agreement”, welche von Stripe von Zeit zu Zeit angepasst werden darf.

Um die Zahlungsdienstleistungen von Stripe in Anspruch nehmen zu können, stimmt der Partner zu, eD die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. eD ist berechtigt, diese an Stripe zur Durchführung von Zahlungsdienstleistungen weiterzuleiten.

Die Entstehung und Abwicklung der Zahlungsansprüche des Partners, die diesem gegenüber seinen eMP-Kunden zustehen, über den Zahlungsdienstleister stellt sich sodann wie folgt dar:

Der Kunde bestellt über den eMP bei dem Partner Waren, Dienst- und sonstige Leistungen. Dies stellt ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages mit dem Partner dar. Wenn der Partner die Annahme des Angebots gegenüber dem Kunden bestätigt, kommt der Vertrag zwischen Partner und Kunden zustande. eD und Stripe werden nicht Vertragspartner des Kunden. Der Partner führt sodann den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag aus und stellt diesem eine Rechnung zu.

Die Zahlungen des Kunden des Partners (Treugeber) werden von Stripe (Treuhänder) treuhänderisch für den Partner vereinnahmt. Das Geld gelangt auf ein Treuhandkonto, das für den Partner (Treugeber) durch Stripe geführt wird.

eD teilt dem Partner jeweils zum 1. und 15. Tag eines Monats die für den Partner eingegangenen Zahlungen mit und zahlt das Geld sodann an den Partner unter Abzug einer Provision von 5 % des Netto-Umsatzes zuzüglich 0,35 € pro Transaktion aus. Sofern der Partner Kleinunternehmer gem. Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ist oder aus anderen Gründen keine Mehrwertsteuer ausweisen muss, bezieht sich die Provision auf den jeweiligen Brutto-Umsatz.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass zwischen dem Partner und seinem Kunden ein wirksamer Vertrag besteht, der den Anspruch auf Entgelt begründet. Lehnt ein Partner ein Angebot des Kunden (Bestellung) ab oder beantwortet dieses nicht, muss der Partner auch dann die Transaktionsgebühren zahlen.

Sollte der Kunde des Partners eine Rückerstattung für eine Kreditkartenzahlung fordern, ist der Partner verpflichtet, Stripe, auf Wunsch auch eD, gegenüber nachzuweisen, dass eine ordentliche Auslieferung der Ware oder die Erfüllung einer Dienst- oder sonstigen Leistung erfolgt ist.

§ 19 Zahlungsbedingungen und Umsatzsteuer

Fälligkeit
Der Partner hat vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung seine Leistung zu erbringen. Mit Ablauf der 14 Tage gerät der Partner gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug. Der Partner erteilt eD eine Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA-Firmenlastschrift).

Zahlungsverzug
Von der Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen 4,5 % über dem von der Deutschen Bundesbank festgelegten Diskontsatz.

Umsatzsteuer
Alle Preise von eD verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

§ 20 Haftung von eD gegenüber Partnern

eD haftet vorbehaltlich und im Einklang mit § 21 entsprechend dem Gesetz gegenüber dem Partner für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von eD, ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Selbiges gilt bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

eD übernimmt die Haftung dem Grunde nach nur für durch eD, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellte und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachten einfach fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solche Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regemäßig vertraut und vertrauen darf. Dann haftet eD aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

Eine weitergehende Inhaftungnahme von eD ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. eD übernimmt insbesondere gegenüber dem Partner keine Haftung oder Gewährleistung für Arbeiten von fremdbeauftragten Dienstleistern für bspw. die Erstellung von Software für den Internetauftritt des Partners etc., selbst wenn diese auf Empfehlung von eD gearbeitet haben.

§ 21 Haftung von eD gegenüber Partnern bei höherer Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die eD die Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen, schließt eD die Haftung aus.

Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss von eDs unabhängigen Umstände, wie bspw. Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Kriege, militärische Auseinandersetzungen, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Epidemien, Pandemien (z. B. Corona) oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind.

Soweit eD gegenüber dem Partner durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner Vertragspflichten gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Gleiches gilt, soweit eD auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögern.

Wenn ein Ereignis höherer Gewalt für eD länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei den Vertrag ohne jegliche Haftung oder Kosten beenden, wenn der jeweiligen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits angefallene Kosten oder bereits erbrachte Leistungen sind jedoch von der auftraggebenden Partei zu bezahlen.

§ 22 Haftung von eD gegenüber Kunden des Partners

Der Partner ist Vertragspartner seiner Kunden. eD haftet unmittelbar für Ansprüche von diesen Kunden nur dann, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

§ 23 Haftung von eD wegen nicht entrichteter Umsatzsteuer

eD haftet für die vom Partner abzuführende Umsatzsteuer ausschließlich, wenn und soweit dies das Gesetz verlangt. eD und dem Partner sind die Regelungen des §§ 22f, 25 e UStG bekannt. Der Partner wird alles ihm rechtlich und tatsächlich Mögliche unternehmen, um die Inanspruchnahme von eD zu verhindern.

Der Partner ist bei Buchung eines Leistungspaktes, dass das Shop-Modul beinhaltet, verpflichtet, eD gegenüber zu erklären,

  • ob er als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nimmt oder nicht; eD kann, wenn eine Kleinunternehmerschaft angegeben wird, darüber bei Buchung und jedes Jahr einmal ein Bestätigungsschreiben vom für den Partner zuständigen Finanzamt über die Kleinunternehmerschaft verlangen - alternativ genügt auch die letzte Umsatzsteuererklärung,
  • ob er seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommt bzw. in den letzten 2 Jahren nicht nachgekommen ist; eD steht es frei, jederzeit, d. h. auch nach Vertragsschluss, die Übermittlung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vom (potentiellen) Partner zu verlangen; und
  • ob er über eine Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 S. 2 UStG verfügt (sog. Bescheinigung über die steuerliche Erfassung), die im Zeitpunkt der Lieferung des Unternehmers gültig und auf längstens drei Jahre befristetet ist; wenn dies der Fall ist, hat der potentielle Partner diese Bescheinigung in elektronischer Form dem Angebot beizufügen.

Änderungen der umsatzsteuerlichen Verhältnisse des Partners sind eD unverzüglich mitzuteilen.

Wurde eD von den Finanzbehörden in Anspruch genommen oder besteht das begründete Risiko einer Inanspruchnahme durch die Finanzbehörden kann eD von dem Partner eine Sicherheit in billiger Höhe verlangen.

Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach den durchschnittlichen Umsätzen des Partners auf dem eMP von eD in den vergangenen 12 Monaten, es sei denn, es ist in Zukunft mit deutlich höheren Umsätzen zu rechnen; dann ist eine Prognoserechnung zu erstellen. Besteht das Vertragsverhältnis zwischen eD und dem Partner kürzer als 12 Monaten ist auf den durchschnittlichen monatlichen Umsatz seit dem Bestehen der Vertragsbeziehung abzustellen. Bei den Umsätzen ist nach den geltenden Steuersätzen zu unterscheiden. Die Höhe der Sicherheit entspricht der Höhe der an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer zuzüglich einem Sicherheitszuschlag von 10%.

§ 24 Datenschutz und Geldwäsche

Der Partner und eD verpflichten sich gegenseitig, die Vorschriften der DSGVO, des BDSG, anderer Datenschutzgesetze und dem Geldwäschegesetz gegenüber jeden einzuhalten.

eD verarbeitet die personenbezogenen Daten des Partners zur Durchführung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. eD ist berechtigt, den Kunden und Dritten die Daten zu übermitteln, die bei Geltendmachung von Ansprüchen oder Nachfragen für eine Kontaktaufnahme notwendig sind. eD ist auch berechtigt, die Daten des Partners für Werbezwecke an Bestands- und potentielle Kunden weiterzugeben oder im Rahmen von Werbemaßnahmen für den eMP zu nutzen und zu nennen.

eD verarbeitet die personenbezogenen Daten des Partners überdies mittels Einwilligung durch den Partner zu Werbezwecken gegenüber dem Partner.

Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig. Der Partner hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Eine elektronische Mitteilung genügt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

§ 25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Bestimmungen des Vertrags unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dorsten. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

§ 26 Formerfordernis

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für diese Klausel selbst. Das vorstehende Schrift- / Textformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

§ 27 Änderung der AGB

eD kann dem Partner jederzeit eine Änderung seiner AGB vorschlagen. Änderungen werden dem Partner mindestens 40 Tage vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten.

Die Zustimmung durch den Partner gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht 5 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber eD mindestens in Textform angezeigt wird. Lehnt der Partner die Änderung der AGB ab, so prüft eD, ob es sein ordentliches Kündigungsrecht ausüben möchte.

§ 28 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der AGB berührt die Wirksamkeit des Vertrags und der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Für Lücken in dieser Vereinbarung gilt dies entsprechend.